Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paul Thoors GmbH

 

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der Paul Thoors Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pescher Str. 20, 53909 Zülpich und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit Ihnen, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

Kunden ("Sie") im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.


1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt (z.B. per Telefon, Fax oder Mail). Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.


2. Leistungsbeschreibung und Lieferung

2.1 Allgemein

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum im Bereich Saugnäpfe, Haftsauger und Kunststoffspritzgussteile aller Art an. Unser genaues Leistungsspektrum können Sie gern bei uns erfragen oder unserer Website entnehmen.

2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.


2.3 Teillieferungen und Bestellmengen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass Abweichungen der Bestellmenge von +/- 10% möglich sind, sofern dies für Sie zumutbar ist. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

2.4 Liefertermine

Liefertermine, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet werden, sind freibleibend. Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, sind Sie erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Sie uns zuvor in Textform eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt haben, sofern keine unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen und es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt. Für die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine genügt bei einer Bestellung ab Werk die Aussonderung und Zurverfügungstellung der Ware zum vereinbarten Termin.


2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, Betriebsunterbrechungen, Ausschuss Produktion bei Unterlieferanten, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.6 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.


2.7 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.8 Liefer-/Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung/Leistung durch uns innerhalb von 14 Tagen. Liefer-/Leistungsfristen beginnen erst nachdem wir alle für den Auftrag erforderlichen Dokumente, Materialien und Informationen von Ihnen erhalten haben. Mit der Aussonderung und Zurverfügungstellung ist die Lieferung/Leistung abgeschlossen, sofern die Bestellung ab Werk erfolgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

2.9 Formen bzw. Werkzeuge

Sie können Formen bzw. Werkzeuge bei uns käuflich erwerben und falls gewünscht, bei uns einlagern lassen. Der Preis für Formen bzw. Werkzeuge enthält auch die Kosten für eine einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen. Kosten für weitere Bemusterungen oder Änderungen gehen zu Ihren Lasten. Unter Geltung der Zahlungsbedingungen aus Ziffer 3 sind 30% des Preises bei Auftragserteilung, 30% unmittelbar nach

Werkzeugfertigstellung, 30% bei Erstmustervorlage, sowie 10 % nach Werkzeugfreigabe zahlbar.

Sofern Sie unsere Formen nicht käuflich erwerben bzw. keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, bleiben wir Eigentümer der durch uns oder in unserem Auftrag erstellten Formen. Diese können wir daher dann auch für andere Kunden verwenden. Wir behalten uns zudem vor, Formen nach 2 Jahren nach Vertragsende zu beseitigen oder anderweitig zu verwerten.

Wir haben für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von Ihnen ggf. zur Verfügung gestellten Formen, wenn diese bei der Auftragsdurchführung in unseren Besitz gelangt sind. Dieses können wir geltend machen, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht vollständig erfüllt haben.

Für nicht im Eigentum von uns stehende Formen beschränkt sich unsere Haftung bezüglich Aufbewahrung und Pflege

auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für Instandhaltung, Verschleiß und Versicherung tragen Sie, wobei das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln hierdurch nicht berührt werden.

Wir haften nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten und die wir nicht zu vertreten haben. Die Verpflichtungen von uns erlöschen, wenn nach Erledigung des Auftrags und entsprechender Aufforderung, Sie die Formen nicht binnen angemessener Frist abholen. Unterbleibt die Abholung, behalten wir uns das Recht vor, die Formen anderweitig zu verwerten.


3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ab Werk. Hinzu kommen noch die Kosten für Verpackung und Versand, Fracht, Porto und falls gewünscht Versicherungen (z.B. Schutz vor Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden) soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Bitte beachten Sie, dass ggf. Zoll- und Einfuhrgebühren anfallen können, die Sie selbst zu tragen haben und nicht im Preis enthalten sind. Die genauen Zahlungsmodalitäten (z.B. Abschlagszahlungen, Zahlungsziele) können mit Ihnen individuell vereinbart werden.

Die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel ist nicht möglich.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro.

Bei neuen Aufträgen (Anschlussaufträgen) sind wir nicht an die vorhergehenden Preise gebunden.

3.2 Skonto

Falls nicht anders vereinbart ist der Preis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von weiteren 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.

Werkzeugkosten sind hingegen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.


3.3 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.5 Liquidität und Bonitätsverhältnisse

Werden uns Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Liquidität oder Bonitätsverhältnisse ergeben, so sind wir berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies gilt auch für bereits verbindlich bestätigte Bestellungen.



4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Informationen, Daten und Dokumente (z.B. Zeichnungen, Modelle, Muster) sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Sollten wir von einer derartigen Verletzung Kenntnis erlangen, behalten wir uns vor unsere Arbeiten bis zur Klärung des Sachverhaltes einzustellen, sofern keine unabdingbaren gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.


4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Vorab haben Sie uns daher stets alle für Ihren Auftrag notwendigen Dokumente, Informationen und ggf. Materialien zur Verfügung zu stellen und die ggf. erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Auf Wunsch werden wir Ihnen diese Unterlagen nach der Auftragsdurchführung wieder zurücksenden. Sollten Sie sich hierzu nicht äußern, werden wir die Dokumente nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss vernichten. Wir werden Sie hierüber vorab informieren. 

4.5 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, welche als solche vertraulichen Informationen bezeichnet bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

Weiterhin bleiben alle Ihnen überlassenen Kataloge, Preislisten und andere Verkaufsunterlagen unser Eigentum

und sind auf Aufforderung zurückzusenden.

4.6 Hinweise

Sie haben die Anleitungen/Hinweise zum Umgaben bzw. zur fachgerechten Anbringung der Waren/Werken stets zu beachten (z.B. Angaben zur Tragelast und Beschaffenheit des Untergrunds). Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden. Hinweise dazu finden Sie auch auf unserer Webseite unter „Produktinfos“.

4.7 Nutzungs- und Urheberrecht

An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Formen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.


4.8 Materialbereitstellung

Sofern Sie Ihr eigenes Material für die Bearbeitung bereitstellen, haben Sie dieses auf Ihre Kosten und Gefahr hin mit einem angemessenen Mengenzuschlag von 5 % rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand an uns zu senden. Sollten wir dieses nicht rechtzeitig erhalten, kann es zu Fertigungsverzögerungen kommen. Hierbei können ggf. zusätzliche Kosten anfallen, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

4.9 Beratungen

Die etwaige Beratung über Funktionsfähigkeit und Eignung der Waren/Werke für Ihren beabsichtigten Einsatzzweck erfolgt durch uns nur als Hilfeleistung und ist nicht als Zusicherung zu verstehen. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich über Funktionsfähigkeit und Eignung umfassend zu informieren und ggf. Auskunft Dritter einzuholen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 

5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


6. Gewährleistung

6. Gewährleistung bei Kaufverträgen


6.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Normen, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Dies gilt auch bei einer

vorherigen Bemusterung der Waren. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Sie sind dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

6.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Bei einer Lieferung ab Werk geht die Gefahr bereits mit der Aussonderung und Zurverfügungstellung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.


6.1.4 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.


6.2 Gewährleistung bei Werkverträgen

6.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. Vor unserer Bearbeitung werden wir Ihnen ein Muster zukommen lassen, dass Sie vorab freizugeben haben. Beanstandungen bzgl. dieses Musters können nach erfolgter Freigabe nicht mehr geltend gemacht werden. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an uns zurückzusenden.

6.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

6.2.3 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

Wir behalten uns vor, Teilabnahmen durchzuführen. 

6.2.4 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.4 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts

Ein Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung der Waren/Werke
  • eigenmächtiges nacharbeiten
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung der Waren/Werke durch Sie oder Dritte
  • natürliche Abnutzung der Waren/Werke
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Waren/Werke
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Waren/Werke
  • Austauschwerkstoffe
  • mangelhafte Bearbeitung der Waren/Werke durch Sie
  • chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse die den Waren/Werken ausgesetzt sind
  • äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse auf die Waren / Werke
  • unsachgemäße Lagerung der Waren / Werke
  • rohmaterialbedingtes Altern der Waren / Werke

6.5 Tauglichkeit
Wir erstellen die Werke bzw. liefern die Waren nach Ihren Vorgaben und haben keinen Einfluss darauf, ob diese für ihren geplanten Einsatz taugen, für den Sie sie vorgesehen haben. Sie haben sich vorab selbst darüber zu informieren, ob sich die Waren/Werke für Ihr Vorhaben eignen. Das Gewährleistungsrecht wird hierdurch nicht berührt.


7. Haftung

7.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


7.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

8.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

II. Datenschutzerklärung


1. Allgemeines

Von uns im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 I b DSGVO). Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich zur Vertragserfüllung werden die Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur im notwendigen Umfang oder sofern wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden.



2. Speicherung


Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nach der Beendigung des Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, nur solange, wie dies auf Grund der gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erforderlich ist.

3. Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten

3.1 Auskunft
Sie können von uns eine Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten und soweit dies der Fall ist haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren Informationen.

3.2 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und können gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

3.3 Recht auf Löschung
Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet diese unverzüglich zu löschen, insbesondere sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Sie widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung Ihrer Daten stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Ihre Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit Ihre personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechtsansprüche erforderlich sind.

3.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn

  • Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten und wir daher die Richtigkeit überprüfen,
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangen
  • wir die Daten nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
  • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben, und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.


3.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die Verarbeitung bei uns mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

3.6 Widerrufsrecht
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

3.7 Allgemeines und Beschwerderecht
Die Ausübung Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Sie haben das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für uns zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu wenden.


4. Verantwortliche Stelle / Kontakt zum Datenschutz


Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gern an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:


Paul Thoors Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Pescher Str. 20
53909 Zülpich

vertreten durch ihren Geschäftsführer:
Herr Paul Thoors

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 (0)2252/1577